Der Bund hat im Februar 2022 eine neue Verordnung verabschiedet, mit welcher neue Härtefallhilfen für Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Epidemie auch noch im Jahr 2022 stark eingeschränkt sind, ausgerichtet werden können.
Der Kanton Graubünden hat nun die gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen geschaffen, um Bündner Unternehmen auch im Jahr 2022 unterstützen zu können. Als Härtefall gelten Unternehmen, welche bereits in den Jahren 2020 und 2021 einen Umsatzrückgang von über 40 Prozent erlitten haben oder während 40 Tagen im Jahr 2021 schliessen mussten und weiterhin mit ihren Umsätzen ihre Kosten nicht decken können.
Diese Unternehmen können eine Unterstützung für die Monate Januar bis März 2022 beantragen, sofern sie in diesem Zeitraum ungedeckte Kosten nachweisen.