Es ist davon auszugehen, dass die starke Zunahme der Coronafälle die medizinische Versorgung, beziehungsweise die personellen Ressourcen in den Pflegeberufen, an ihre Grenzen bringen wird. Um die medizinische Versorgung sicherzustellen, werden Personen der nachstehenden Berufe, welche im Kanton Graubünden wohnhaft sind, nicht in ihrem gelernten Beruf tätig sind und nicht einer Risikogruppe angehören zwingend aufgefordert, sich für eine allfällige spätere Verpflichtung zu einem Einsatz umgehend zu erfassen:
- Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)
- Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRK
- Pflegefachfrau DNI / Pflegefachmann DNI
- Diplom: Krankenschwester/-pfleger AKP/GKP/KWS/PsyKP
- Krankenschwester/-pfleger für Gesundheits- und Krankenpflege DNII
- Diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann HF
- PHD Nursing Science
- Master of Science in Nursing (MSN)
- Master of Science in Pflege (MScN) FH
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann FH (Bachelor of Science in Nursing [BScN])