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Schiers
10.05.2022

Projekt unter dem Bahnhof vorgestellt

Eine Visualisierung des Projekts.
Eine Visualisierung des Projekts. Bild: zVg
Am Freitagabend lud die Gemeinde Schiers die Bevölkerung zu einer offiziellen Orientierung im Gemeindesaal beim Schulhaus Farb ein. Es ging dabei um den Stand des Projekts zum Gewerbepark unterhalb des Bahnhofs und auch um eine geplante Baugesetzänderung.

Neben Gemeindepräsident Ueli Thöny, hielten am Freitagabend auch der Bauberater Martin Zahner, Patrick Waeber von der Projektentwicklung, Thomas Hitz von Alligator Malans und Flavio Decurtins eine Ansprache an die Schierser Bevölkerung. «Das Projekt entwickelt sich nach wie vor dynamisch», erklärte Gemeindepräsident Thöny und auch Hitz kam bei seinen Ausführungen regelrecht ins Schwärmen.

Auf Nummer sicher gehen

Auch wenn für das Projekt eine «Big Picture»-Sicht eingenommen werde und auch noch eine kleine Gruppe von Externen mit dem Sport- und Kulturbeauftragten in regem Austausch stehen, wies Thomas Hitz mehrmals darauf hin, wie wichtig dieser Flecken Land unterhalb des Bahnhofes nicht nur für Schiers, sondern für das ganze Prättigau ist. Zwischen 40 und 50 Millionen Franken soll es einmal kosten und neben der Funktion als Treffpunkt soll es im ersten Moment sicher auch die Platzprobleme von Alligator Malans lösen. «Wir haben aktuell 320 Kinder im Nachwuchs und wissen mit der jetzigen Ausgangslage nicht wohin damit», sagte Hitz. Wieso er sich für den Unihockeynachwuchs dermassen ins Zeug lege, liege vor allem daran, dass sie durch ihre nationale Wirkungskraft an die nötigen Gelder kämen. Doch es seien beispielsweise auch Gespräche mit dem Hockeyclub Prättigau/Herrschaft im Gange, doch definitive Zusagen gebe es noch nicht, da geplant ist, eine Baugesetzartikel Präzisierung nochmals vors Volk zu bringen. Aktuell steht im Artikel 56B der Baugesetzverordnung zur Gewerbe und Wohnzone 3 folgendes: «Die Gewerbe- und Wohnzone 3 ist für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe sowie für Wohnzwecke bestimmt. Auswirkungen von gewerblichen Nutzungen auf die Wohnqualität sind im Rahmen der umweltrechtlichen Einschränkungen zu dulden.» Weil eine Kultur- und Sportnutzung in der Baugesetzverordnung 56B bisher noch keine Rolle spielte, wird das Volk so bald über eine Präzisierung abstimmen und kann somit der Gemeinde, dem Sport, der Kultur und allgemein der Belebung vom Tal behilflich sein bei der Realisierung eines Leuchtturmprojekts sondergleichen.

Christian Imhof