Das bekannte Modell von den 35% Steuern auf Zinsen, die abgezogen und nach erfolgter Deklaration in der Steuererklärung wieder gutgeschrieben werden, ist in der Schweiz erfunden worden.
In Zeiten mit hohen Zinsen bei Sparkonti und Obligationen war das ein gutes Druckmittel des Staates. Allein die Zeiten ändern sich, und so haben die ausländischen Investoren deswegen keine Schweizer Obligationen mehr gekauft, denn sie konnten die VST nicht zurückverlangen oder mussten aufwendige Prozesse in die Wege leiten.
Die Schweizer Firmen und Konzerne wollten jedoch die Anleger nicht verlieren, und so lief das Geschäft aus der Schweiz weg vor allem nach Luxemburg.
Wenn unsere Regierung zum Schluss kommt, dass das Geschäft lieber wieder in der Schweiz sein sollte, da wir ohnehin schon genug Druck aus dem Ausland haben, so ist das positiv und sollte unterstützt werden. Es gibt keine Verluste mittel- und langfristig, denn man schafft Stellen und generiert Steuereinnahmen bei den Banken.
Auch das Schnapsargument, dass die Reichen und Konzerne profitieren, stimmt wieder einmal nicht, denn die können mit der heutigen Lösung gut leben, aber die Schweiz würde gut daran tun, verlorenes Geschäft nach Hause zurückzubringen.
Darum «Ja» zur Änderung des Bundesgesetzes für die Verrechnungssteuer.