Das Aufweitungsprojekt ist zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, dass die Vernehmlassung bei den Kantonen St. Gallen und Graubünden durchgeführt werden kann. Nach Vorliegen der kantonalen Stellungnahmen im Juni 2023 wird sich auch der Bund zum Projekt äussern. Sobald der definitive Subventionssatz des Bundes bekannt ist, kann in den beiden Kantonen die Projektfinanzierung beschlossen werden. Dafür sind im Kanton St.Gallen ein Kantonsratsbeschluss und im Kanton Graubünden Beschlüsse der Gemeindeversammlungen, der Regierung und des Grossen Rates erforderlich. Die Gesamtprojektkosten betragen gemäss aktuellem Kostenvoranschlag 76 Millionen Franken. Die Restkosten nach Abzug der Bundessubventionen werden unter den Kantonen aufgeteilt. Der Lenkungsausschuss hat dafür aufgrund der Kriterien ökologischer Mehrwert, Hochwasserschutz und Erholungsnutzung einen Kostenteiler erarbeitet.
Neben der Vernehmlassung bei den Kantonen laufen die Arbeiten der Ortsplanrevisionen in Bad Ragaz, Maienfeld und Landquart. Diese Revisionen, für welche die Anstössergemeinden zuständig sind, sind vor allem für die raumplanerische Sicherung der neuen Schutzgebiete notwendig. Ziel ist, dass die Ortsplanrevisionen zeitgleich mit dem Aufweitungsprojekt verabschiedet werden. Die Koordination dieser Planungen liegt bei der Projektleitung der Rheinaufweitung.
Aufwendige Renaturierung
Die Rheinaufweitung generiert einen grossen Mehrwert für die Natur, indem der Alpenrhein auf einer Länge von 3,3 Kilometern wieder in einen naturnahen Zustand gebracht wird. Mit dem Projekt wird aber auch der Hochwasserschutz verbessert, indem die alten und grösstenteils schadhaften Dämme sowie der marode Uferschutz ersetzt oder saniert werden. Daneben geniesst die Erholungsnutzung einen sehr grossen Stellenwert: Die Bewohnenden der Anstössergemeinden und Besucherinnen und Besucher der Region sollen den Alpenrhein auch erleben dürfen. Die dafür notwendigen Vorgaben für die Besucherlenkung wurden zusammen mit dem «Beirat Besucherlenkung» in einem partizipativen Verfahren entwickelt. In diesem Beirat sind Vertreter der kantonalen und lokalen Naturschutzorganisationen, der politischen Gemeinden, der Orts- bzw. Bürgergemeinden sowie verschiedener kantonaler Fachstellen vertreten.