Vorweg: Ich war an dieser Budgetversammlung nicht anwesend, was mich jedoch nicht da-von abhielt, mich anhand der Botschaft, primär mit den informativen Budgetzahlen 2024 auseinanderzusetzen und mir ein paar Gedanken über die objektive Finanzlage der Gemein-de zu machen. Der Voranschlag 2024 weist bei einem Aufwand und einem Ertrag von je gegen 12 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von Fr. 121'500 auf. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung befasst sich erfahrungsgemäss kaum ernsthaft mit dem Voranschlag, weil sie der Behörde im guten Glauben vertraut. Aufgrund dieser Einschätzung stelle ich mir allerdings die Frage, ob dieses trügerische Plus von rund 120'000 Franken in der Erfolgs-rechnung Grund genug ist, dem behördlichen Antrag auf Zustimmung fraglos, ohne Gegen-stimme zu folgen? Der angeschlagene ‘Gesundheitszustand’ der kommunalen Finanzlage weist unterdessen lediglich noch einen Selbstfinanzierungsgrad (SFG) von besorgniserregenden 14.8% auf. Darf diese wesentliche Finanzkennzahl derart arg- und sorglos in Kauf genommen oder einfach ausgeblendet werden? Verantwortungsbewusst wäre das keinesfalls.
Zur Erinnerung: Der SFG zeigt auf, in welchem Ausmass Netto-Neuinvestitionen durch selbst erwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Ein SFG von 100% wäre ideal. Allerdings ist dies für ein Gemeinwesen nicht zwingend notwendig. 80%-100% gelten als gut und vertretbar. 60%-80% erhalten das Prädikat kritisch. Ein SFG unter 60% gilt als ungenügend. Es bleibt der Leserschaft überlassen, welche Bewertung die botschaftliche Grösse von 14.8% somit verdient!
Nahe Zukunft
Laut Aussagen des Vorstands soll in diesem Frühling mit den Bauarbeiten der Ersatz-Mehr-zweckhalle begonnen werden. Die aktuell errechneten Kosten haben sich inzwischen gemäss Protokoll der GV vom 24.11.23 von Fr. 13.85 Mio auf aktuell bereits Fr. 14.7 Mio. erhöht. Hievon sind 3 Mio. in den letzten Jahren zweckgebunden für dieses Werk zurück-gestellt worden. Dies hat zur Folge, dass bei einem SFG von nur knapp 15%, allein für dieses Bauvorhaben, ein Finanzierungsfehlbetrag, von fast 10 Mio. in den nächsten drei Jahren mit fremden Mitteln finanziert, verzinst und amortisiert werden müssen, was die Mehrkosten erneut in die Höhe treibt.
Dem GV-Protokoll vom 10.3.22 ist zu entnehmen. Zitat: ‘Stand heute ist keine Steuererhöhung für die Finanzierung notwendig’. Nach nur rund 18 Monaten, noch vor dem ersten Spatenstich der MZH, kehrt aktenkundig in der Ratsstube Ernüchterung ein. Erkennbar an der frohen Kunde, dass ‘in der Finanzplanung ab dem Jahr 2025 eine Steuererhöhung von 90% auf 100% vorgesehen ist‘ (Prot. GV. vom 24.11.2023). Dieses Neudenken entspricht nicht dem bisher Gesagten. In Stein gemeisselt ist diese Hiobsbotschaft jedoch noch nicht.
Erstaunen mag diese Ankündigung aber tatsächlich nicht, wenn man sich daran erinnert, dass eine kollektive Euphorie, gepaart mit einer Prise Blauäugigkeit, von (fast) allen Seiten diesem breitspurigen Projekt zum Durchbruch verholfen haben. Zudem haben die in letzter Zeit teils risikoträchtigen Investitionen der Gemeinde die heutige Finanzlage negativ mitbeeinflusst. Diese Faktenlage wird dazu führen, dass in den kommenden Jahren ein Investitionsstau kaum zu vermeiden sein wird. Den behördlichen, protokollarischen Ausführungen zur GV vom 24.11.23 ist zu entnehmen, dass der Gemeindevorstand die präkere Lage erkannt hat und Anzeichen zu erkennen sind, dass er sich bewusst ist, den Gürtel über Jahre massiv enger zu schnallen. Die Bevölkerung wird gefordert sein, sich darauf einzustellen, künftig auf die eine oder andere Annehmlichkeit verzichten zu müssen, nach dem Motto: ‘Nachhaltig Machbares vor Wünschbarem’.