Ausbau der bisherigen Förderpraxis
Die Massnahme der sogenannten WS, also der Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet, soll nicht nur weitergeführt, sondern ausgebaut werden. Im Rahmen der WS werden À-fonds-perdu-Beiträge an Familien und Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen für den Erwerb, die Erstellung oder die Erneuerung einer Wohnbaute ausgerichtet. Insgesamt stehen dafür pro Jahr kantonale Mittel von rund 1,3 Millionen Franken zur Verfügung, womit etwa 20 Vorhaben gefördert werden können.
Neu sollen mindestens zwei und maximal fünf Millionen Franken dafür vorgesehen werden. Zudem werden die Einkommens- und Vermögenslimiten angehoben, um den Personenkreis, der in den Genuss einer Förderung kommen kann, zu erweitern.
Neue Förderung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften
Der Bund fördert die Erstellung, den Erwerb und die Erneuerung von preisgünstigen Mietwohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträgerschaften. Die finanziellen Mittel dafür stellt er in zwei sogenannten Fonds de Roulement bereit, welche durch die zwei Dachorganisationen «Wohnen Schweiz» und «Wohnbaugenossenschaften Schweiz» verwaltet werden. Gemeinnützige Wohnbauträgerschaften, die Mitglied bei einer der Organsationen sind, können pro Wohnung zwischen 15 000 und 60 000 Franken zinsvergünstigte Darlehen erhalten.
Der Kanton plant nun eine Ergänzungsförderung dazu. Er gewährt zusätzlich zur Bundesförderung ebenfalls ein zinsvergünstigtes Darlehen in gleicher Höhe und zu denselben Konditionen. Er legt jedoch den Mindestzinsatz, der beim Bund bei einem Prozent liegt, auf 0,5 Prozent fest. Zudem gewährt er zusätzlich zum Darlehen einen À-fonds-perdu-Beiträg von zwei Prozent der Anlagekosten, um die Eigenkapitalbasis der Trägerschaften, die mindestens zehn Prozent der Anlagekosten betragen muss, zu stärken.
Zur Finanzierung der Darlehen soll ein kantonaler Fonds de Roulement gebildet werden. Dazu ist ein Verpflichtungskredit im Umfang von 15 Millionen Franken für vorerst zehn Jahre geplant. Zur Finanzierung der Beiträge soll ein befristeter Verpflichtungskredit von vier Millionen Franken zur Verfügung stehen.
Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung zum Gesetz über die Förderung von Wohnraum (GFW) dauert vom 13. Juni bis 15. September 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01 (erreichbar von 10.00 bis 11.00 Uhr), E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch