In der Botschaft zur Abstimmung vom 15.05.2022 für das CHF 13.75 Mio.-teure Grossprojekt war zu lesen: «Aufgrund dieser Fakten kommt der Gemeindevorstand zum Schluss, dass für die Finanzierung des Bauvorhabens «Ersatzneubau Mehrzweckhalle Grüsch» keine Steuerfusserhöhung notwendig ist.»
Nun ist es aber genau so gekommen, wie dies einige besorgte Stimmbürger vorausgesagt hatten, der Gemeindevorstand von Grüsch aber davon nichts wissen wollte.
Damit er seine Fehleinschätzung nicht zugeben und nicht sein Gesicht verlieren muss, greift er zu einem «Buabatrickli». Nicht der Steuerfuss, sondern die Liegenschaftssteuer soll erhöht werden, um das Finanzloch zu stopfen.
Er will mit der Urnenabstimmung vom 18.08.2024 mit der Änderung von Art. 5 des Steuergesetzes die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Liegenschaftssteuer von der Urnenabstimmung zur Gemeindeversammlung verschieben. An der Gemeindeversammlung vom kommenden November soll dann die Liegenschaftssteuer verdreifacht werden. Der aktuelle Steuerfuss von 90% der einfachen Kantonssteuer könnte dadurch (vorerst) beibehalten werden.
Die Folge dieses «Buabatricklis»: Die Grundeigentümer, so auch die Eigentümer von Ferienobjekten und die juristischen Personen, wie z.B. Trumpf AG, Wittenstein AG, Gritec AG und andere juristische Personen mit Grundbesitz in Grüsch, würden mit diesem System die Zeche für eine verfehlte Investitions- und Finanzpolitik der Gemeinde Grüsch bezahlen.
Wir Grüscher Stimmbürger sind für den aus dem Grossprojekt resultierenden Teil der Schieflage der Finanzen verantwortlich. Wir haben die Realisierung dieses überrissenen Projekts beschlossen, nicht die juristischen Personen und Ferienobjekt-Eigentümer.
Also treten wir Stimmbürger von Grüsch nicht einem kleinen Teil der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung die Kompetenz ab, über die Höhe der Liegenschaftssteuer zu entscheiden.
Deshalb gilt es am 18.08.2024 ein deutliches NEIN in die Urne zu legen.
Wieso diese kommunale Urnenabstimmung nicht zusammen mit der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 22.09.2024 sondern am 18.08.2024 stattfindet, so, dass die Abstimmungsunterlagen während den Schulferien zugestellt werden können, hat ebenfalls den fahlen Beigeschmack eines «Buabatricklis».