In mühsamer Handarbeit haben Arbeiter letzte Woche die Strassenränder beiderseits von Gras, Steinen und Erde befreit. Anschliessend wurde die Fahrbahnfläche mit einer Reinigungsmaschine sauber geputzt. So weit, so gut. Am 14. 9. wurde aber die Alp Casanna entladen, deren Viehbestand jeweils mitten durch unser Dorf getrieben wird. An die Hinterlassenschaften der Tiere haben wir uns längst gewöhnt, obwohl wir uns alljährlich fragen, warum das immer an einem Samstag sein muss. Weiter geht es jeweils auf der Kantonsstrasse bis nach Küblis, wobei für uns klar ist, dass die wohlgenährten, schweren Tiere lieber auf weichem Untergrund abwärts gehen als auf dem harten Strassenbelag. Die Auswirkungen der diesjährigen «Wanderung» bei nassem Wetter habe ich auf Bildern festgehalten: Über weite Strecken ist die Arbeit der Strassenbauer zunichte gemacht worden! Leider ist im kantonalen Strassenverkehrsgesetz, verfasst von Schreibtischtätern in Chur, kein Artikel zu finden, der die Wiedergutmachung oder Vergütung solcher Schäden explizit regelt. Einzig in Artikel 50 Ziffer 2 ist in einem Satz von Massnahmen bei Beeinträchtigung die Rede. Ist die Landwirtschaft nicht verpflichtet, Rücksicht zu nehmen und zu öffentlichen Anlagen ebenso Sorge zu tragen wie nicht subventionierte «gewöhnliche» Bürger? Aus welchen Gründen?
Alpabzug Casanna/ Strassenverschmutzung 14.9.202

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Im Lauf dieser Woche wird der Abschnitt der Kantonsstrasse von Brunnen bis Malut in Conters neu geteert.