Home Region Schweiz/Ausland Sport Agenda Magazin
Leserbrief
Leserbriefe
07.10.2024

Untervermietung muss neu geregelt werden

Bild: unsplash
Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Vorlagen zum Mietrecht ab. Es geht um die Untermiete und den Eigenbedarf. Beide Vorlagen sorgen für mehr Rechtssicherheit und faire Regeln zwischen Vermietern und Mietern.

Die Anpassungen bei der Untervermietung haben mehrere Gründe. Einer der Hauptgründe ist die zunehmende Missbrauchsgefahr, die durch die starke Verbreitung von Online-Plattformen wie Airbnb entstanden ist. Viele Mieter vermieten ihre Wohnungen oder Zimmer über solche Plattformen, ohne die erforderliche Zustimmung der Vermieter einzuholen oder überhöhte Preise zu verlangen. Dies führt oft zu Beschwerden

Das neue Gesetz, über das das Schweizer Stimmvolk im November 2024 abstimmen wird, sieht vor, dass Mieter, die untervermieten wollen, künftig die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen müssen. Diese können die Zustimmung insbesondere dann verweigern, wenn die Dauer des Untermietverhältnisses zwei Jahre überschreitet oder die Bedingungen des Untermietverhältnisses missbräuchlich sind, etwa weil der Hauptmieter einen übermässigen Gewinn erzielen will. Diese Gesetzesanpassungen sollen solche Missbräuche eindämmen und den Wohnungsmarkt transparenter machen. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter werden nicht beschnitten.

von Nachbarn, Überbelegung oder einem ständigen Wechsel der Bewohner, was wiederum zu Unruhe in den Wohnhäusern führt.

Reto Nick, Geschäftsführer Hauseigentümerverband Graubünden aus Igis