Der Kanton als Eigentümer der entsprechenden Strassen ist in der Pflicht, die Lärmsanierung durchzuführen. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts erteilt die Regierung die Bewilligung, die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h beziehungsweise von 80 km/h auf 50 km/h herabzusetzen.
Kanton
26.04.2025
Grünes Licht für Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Bonaduz

Bild:
kapo GR
Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Bonaduz. Dieses umfasst die H13 Italienische Strasse von der Grenze Bonaduz/Reichenau bis zur Grenze Bonaduz/Rhäzüns und die Verbindungsstrasse Rechtsrheinische Oberländerstrasse (Versamerstrasse) innerhalb des Gemeindegebiets Bonaduz. Aufgrund der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts im massgebenden Beurteilungszustand 2035 besteht ein Sanierungsbedarf für die beiden Kantonsstrassen.