Der Wildhüter habe den Strafbefehl akzeptiert, erklärte die Staatsanwaltschaft Graubünden am Donnerstag auf Anfrage zu einem Bericht in der "Südostschweiz". Der Strafbefehl sei daher rechtskräftig.
Der Wildhüter wurde wegen mehrfacher Übertretung des eidgenössischen Jagdgesetzes verurteilt und wegen fahrlässiger Tötung einer geschützten Tierart. Der Strafvorwurf lautet, der Wildhüter habe die Tiere vor dem Schuss nicht genügend klar identifiziert.
"Ein grosser Fehler"
"Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern", hatte der oberste Bündner Wildhüter, Adrian Arquint, nach den Luchstötungen gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärt.
Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe in der Surselva zu schiessen. Doch er erlegte ein Luchsmännchen und zwei junge Luchse. Der Vorfall geschah nachts. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt.
"Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden", sagte damals Arquint, der das Amt für Jagd und Fischerei leitet.