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Kanton
12.06.2025

Jagdpatentgebühren werden der Teuerung angepasst

Bild: Jagdgesellschaft Hubertus Wetzikon
Die Regierung genehmigt die Anpassung der Jagdpatentgebühren im Sinne des kantonalen Jagdgesetzes und die dazu nötige Teilrevision der Verordnung über die Jagdpatentgebühren.

Die Regierung kann die Jagdpatentgebühren beziehungsweise die festgelegten Gebührenrahmen der Teuerung anpassen. Massgebend hierfür ist der Landesindex der Konsumentenpreise. Die Jagdpatentgebühren wurden letztmals im Jahr 2019 angepasst. Aufgrund der seit 2019 eingetretenen Teuerung werden nun die Patentgebühren für die Hoch- und Niederjagd angepasst. Im Zeitraum April 2019 bis April 2025 beträgt diese Teuerung 5,9 Prozent. Die Regierung erachtet eine Erhöhung der Jagdpatentgebühren in diesem Ausmass als gerechtfertigt und begründet.

staka