Die Zahl der hauptamtlichen Mitglieder des Kantonsgerichtes wird nach einem Entscheid des Parlaments wegen der grossen Arbeitslast von neun auf elf erhöht. In der am Montag beginnenden Septembersession können nun die beiden neuen Stellen besetzt werden.
Im Geschäftsreglement des Kantonsrats werde festgehalten, dass die Fraktionen bei Wahlen angemessen berücksichtigt werden müssten, heisst es im Communiqué der SP-Grüne-GLP-Fraktion vom Mittwoch. Ihr stehe somit eines der zusätzlichen Mandate zu.
Nun aber erhalte die Mitte-EVP-Fraktion einen zusätzlichen Sitz am Kantonsgericht. Neu werde die Berechnung nicht nach Fraktionsstärke, sondern nach Parteien vorgenommen. Für die SP-Grünen-GLP-Fraktion ist dies "nicht hinnehmbar". Es handle sich "um eine unfaire und freche Machtdemonstration der bürgerlichen Mehrheit".
Keine Kampfkandidatur
SP, Grüne und GLP stellen mit ihren 30 Sitzen hinter der SVP mit 42 Sitzen die zweitgrösste Fraktion. An dritter Stelle folgt Mitte-EVP mit 29 und zuletzt die FDP mit 19 Sitzen.
Anders ist die Reihenfolge bei der Parteistärke. Dort liegt die SVP mit 42 Mandaten an der Spitze. Es folgen die Mitte mit 27, die FDP mit 19 und die SP mit 18 Sitzen. GLP und Grüne haben je 6 und die EVP 2 Sitze.
Den Konflikt um die Sitzverteilung wolle die Fraktion aber nicht zu Lasten der Institutionen austragen, heisst es weiter in der Mitteilung. Sie verzichte deshalb auf eine Kandidatur bei den Ergänzungswahlen.