Die Bündner Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Sie will damit nicht nur ein aktuelles, oft im Verborgenen schlummerndes Thema aufgreifen. Mit einem koordinierten Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung solcher Gewaltanwendungen sollen eine Verbesserung und insbesondere klare Richtlinien zur Beurteilung und Ahndung solcher Vergehen geschaffen werden.
Häusliche Gewalt ist strafbar und wird in der Schweiz seit 2004 von Amtes wegen verfolgt.
Zudem ist festzuhalten, dass am 1. Januar 2011 die gesamtschweizerische Strafprozessordnung in Kraft getreten ist und die bis dahin geltenden 26 kantonalen Strafprozessordnungen abgelöst hat. Zudem wurden mit dem neuen Opferhilfegesetz von 2009 alle Kantone verpflichtet, Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer (Frauen und Männer) einzurichten. Diese waren zuvor weitgehend auf die Unterstützung von privaten Initiativen und Institutionen angewiesen.
Gewalt ist ein strafbares Delikt
Gewalt in der Familie und in der Partnerschaft sowie Gewalt, die sich gezielt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft richtet, ist strafbar und wird in unserer Gesellschaft nicht toleriert. Dennoch sind sie verbreitet und betreffen alle sozialen Schichten.
Im Jahr 2024 registrierten die schweizerischen Polizeikorps 21 127 Straftaten im häuslichen Bereich. Dies entspricht einem Anstieg von 6,1 % gegenüber dem Vorjahr. Wirft man einen Blick auf die vergangenen zehn Jahre, so sieht man eine durchschnittliche jährliche Zunahme von gut drei Prozent – wahrlich kein Ruhmesblatt.
Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt drückt sich in Form von körperlicher, psychischer, sexueller und wirtschaftlicher Gewalt aus. Neue Phänomene wie «Stalking» oder «Mobbing» kommen hinzu. Im Zusammenhang mit der Thematik der Migration haben wir auch Begriffe wie Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung und Straftaten im Namen der sogenannten Ehre kennengelernt. Allerdings können und dürfen damit keine fremdenfeindlichen Gedanken aufkommen.
Die Situation für gewaltbetroffene Personen, welche emotional, finanziell, aufenthaltsrechtlich oder auf andere Weise abhängig von einer Gewalt ausübenden Person sind, ist extrem schwierig. Für sie ist der Schritt aus der Abhängigkeit kaum möglich. Umso wichtiger sind etablierte Schutzmechanismen und die enge Zusammenarbeit involvierter Stellen bei der Betreuung betroffener Menschen.
Gewalt darf keinen Platz finden
Das neue Gesetz soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken sowie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung sicherstellen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Stärkung der Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen gelegt. Hinzu kommen die Sicherstellung und Verbesserung von Schutz-, Hilfs- und Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen sowie die Erleichterung des Informationsaustausches zwischen involvierten Dienststellen und privaten Fachorganisationen. Für die Koordination und Förderung der interdisziplinären und professionellen Zusammenarbeit im Kanton ist die Koordinationsstelle häusliche Gewalt zuständig. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll diese Funktion gestärkt werden.
Klare Datengrundlagen, deutliches Signal
Einen weiteren Aspekt im vorliegenden Entwurf bildet die Sicherstellung einheitlicher Datengrundlagen, welche zur Analyse von Beurteilungen, Entwicklungen und Trends sowie zur Umsetzung gezielter Massnahmen beitragen soll.
Und nicht zuletzt ist das Gesetz auch ein klares Signal, dass Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz hat und gezielt verhindert und bekämpft wird. Der Gesetzesentwurf geht nun bis zum 18. Dezember in die Vernehmlassung und die Unterlagen können auf der Website des Kantons abgerufen werden.