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Schweiz
30.09.2025

Der Kanton Thurgau schafft ein neues Amt für Friedensrichter

Die fachliche Aufsicht der Friedensrichterinnen und Friedensrichter bleibt unverändert bei den Thurgauer Gerichten. (Archivbild)
Die fachliche Aufsicht der Friedensrichterinnen und Friedensrichter bleibt unverändert bei den Thurgauer Gerichten. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Justiz – Der Kanton Thurgau hat ein neues Amt für Friedensrichterwesen geschaffen. Die fachliche Aufsicht bleibt unverändert bei den Bezirksgerichtspräsidien beziehungsweise dem Obergericht.

Bisher war die administrative Leitung der fünf Friedensrichterämter der Bezirke Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden beim Amt für Betreibungs- und Konkurswesen angesiedelt. "Mit der Eingliederung der Friedensrichterämter in die Justiz per 1. Oktober 2025 wird nun eine sachgerechte organisatorische Trennung vollzogen und die Aufsicht vereinheitlicht", schrieb das Thurgauer Obergericht am Dienstag in einer Mitteilung.

Im Zuge dieser Umstrukturierung werden keine neuen Stellen geschaffen, erklärte eine Sprecherin des Thurgauer Obergerichts gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Für die organisatorische Leitung der Friedensrichterämter würden lediglich 10 Stellenprozente vom Amt für Betreibungs- und Konkurswesen ins neue Amt für Friedensrichterwesen verschoben. Die Leitung des neuen Amts übernimmt eine bisherige Mitarbeiterin der zentralen Dienste des Obergerichts.

In der Beurteilung und Entscheidung der einzelnen Fälle blieben die Friedensrichterinnen und Friedensrichter auch künftig unabhängig. Sie vermitteln in Zivilstreitigkeiten und führen Schlichtungsverfahren durch. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung zu finden und dadurch einen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Keystone-SDA