Zur Wehr gesetzt gegen die Entlassung aus dem Inventar hatte sich der Zürcher Heimatschutz (ZVH). Er kritisierte die Mangelhaftigkeit der gutachterlichen Abklärungen, wie aus einer Medienmitteilung des ZVH vom Dienstag hervor geht. Nun gab Baurekursgericht dem ZVH recht und wies die Stadt Winterthur an, nochmals über die Bücher zu gehen. Der Entscheid sei noch nicht rechtskräftig.
Laut Medienmitteilung hatte sich die Stadt Winterthur bei ihrem Entscheid lediglich auf das Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission (KDK) und die im Laufe des Verfahrens nachgereichten gutachterlichen Ergänzungen gestützt.
Die KDK-Gutachten reichten laut Gericht für die Entlassung aus dem Inventar nicht aus. Der Sachverhalt sei nicht genügend erstellt. Die Richter verlangten daher die Einholung eines weiteren Gutachtens durch eine unabhängige, bisher nicht in die Sache involvierte Fachperson, schreibt der ZVH.
2024 aus kantonalem Inventar entlassen
Die Wohnüberbauung Brunnergut in Winterthur wurde in zwei Etappen zwischen 1954 und 1956 und zu Beginn der 1960er-Jahre erbaut. 2016 wurde die Siedlung ins Inventar der schutzwürdigen Bauten Winterthurs aufgenommen und 2018 folgte die Aufnahme im kantonalen Inventar der Denkmalpflegeschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung. 2024 entliess die Baudirektion des Kantons Zürich die Überbauung aber bereits wieder aus ihrem Inventar.
Zuvor hatte das Baurekursgericht allerdings die Sache, gestützt auf den Rekurs des Zürcher Heimatschutzes, zur Einholung eines Ergänzungs- oder Obergutachtens an die Baudirektion zurückgewiesen, wie der ZVH schrieb.
Nun beabsichtigte auch die Stadt Winterthur, die Siedlung aus dem kommunalen Inventar zu kippen. Auch gegen diesen Entscheid rekurrierte der Zürcher Heimatschutz.