In der 1979 in Graubünden gegründeten Hans und Anna Enderlin-Engi Stiftung wurde als Zweck unter anderem die finanzielle Unterstützung von Publikationen der "Demokratischen Partei/Schweizerischen Volkspartei Graubünden" genannt.
In den letzten 20 Jahren wechselte allerdings zweimal der Name, der im Stiftungszweck erwähnten Partei. Daraus entwickelten sich rechtliche Auseinandersetzung, die die Verwerfungen in der Parteienlandschaft Graubündens illustrieren. Zuletzt musste das Bundesgericht einen Entscheid fällen.
Es begann im Dezember 2007 mit der Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf - statt von Christoph Blocher - in den Bundesrat. 2008 wurde deswegen Widmer-Schlumpfs SVP Graubünden aus der SVP Schweiz ausgeschlossen. Als Reaktion darauf änderte die Partei ihren Namen in Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) Graubünden. Fast gleichzeitig wurde eine neue SVP Graubünden gegründet.
Stiftungszweck wird angepasst
Diese Veränderungen wirkten sich auf den Stiftungszweck aus. Durch einen Entscheid des Bündner Departements für Finanzen und Gemeinden wurde neu die "Demokratische Partei/Bürgerlich Demokratische Partei" als Begünstigte genannt. Der Entscheid wurde damals nicht angefochten.
2021 fusionierte die BDP Graubünden mit der CVP Graubünden, die danach ihren Namen zu "Die Mitte Graubünden" änderte. Als Folge davon sollte der Stiftungszweck nochmals angepasst werden. Neu sollte statt der BDP Graubünden die Mitte Graubünden aufgeführt werden.
Gegen diesen Entscheid des Departements legte die SVP Graubünden Berufung beim Kantonsgericht ein. In seinem Entscheid vom November 2024 lehnte aber das Gericht die Berufung ab und bestätigte damit die Mitte Graubünden als Begünstigte. Doch die SVP akzeptierte das Urteil nicht und zog es weiter ans Bundesgericht.
Sozial-liberale Ausrichtung
Im Verfahren ging es um die Frage, welche Partei am ehesten dem ursprünglichen Stiftungszweck entspricht. Im Entscheid heisst es, die Stifterin sei beim Zeitpunkt der Errichtung des Testaments der traditionell sozial-liberalen Ausrichtung der Demokratischen Partei Graubünden nahegestanden. Die Partei wurde 1971 aufgelöst und ging in der alten SVP Graubünden auf.
Das Bundesgericht stützte sich auf die Ausführungen des Kantonsgerichts ab, das festhielt, die SVP Graubünden der 1970-er und 1980-er Jahre könne nicht mit der aktuellen SVP Graubünden gleichgesetzt werden.
Zwischen der alten SVP Graubünden, der späteren BDP und der Mitte Graubünden sei in Bezug auf die politische Ausrichtung "zumindest in Teilen eine Kontinuität" erkennbar. Die Stiftung könne so ein ähnliches politisches Gedankengut fördern, wie zum Zeitpunkt der Errichtung.
Im Entscheid vom 26. November lehnte das Bundesgericht die Beschwerde der SVP Graubünden als unbegründet ab. (Urteil 5A_75/2025)