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Schweiz
31.12.2025

Zu viele Fehlalarme belasten St. Galler Feuerwehren

Die Feuerwehr muss im Kanton St. Gallen mit einem grossen Aufgebot ausrücken, wenn eine Brandmeldeanlage die Alarmstufe 1 auslöst. Dies wollen drei Parlamentarier ändern. (Archivbild)
Die Feuerwehr muss im Kanton St. Gallen mit einem grossen Aufgebot ausrücken, wenn eine Brandmeldeanlage die Alarmstufe 1 auslöst. Dies wollen drei Parlamentarier ändern. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER
Feuerwehr – Müssen St. Galler Feuerwehren zu oft mit einem grossen Aufgebot ausrücken? Dies wird jedenfalls in einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat kritisiert. Eine Lösung wäre eine Änderung der Vorgaben im Alarmstufenplan.

Seit Jahren falle in den Statistiken die hohe Anzahl an Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen auf, heisst es im Vorstoss der Kantonsräte Philipp Egger (Mitte), Dominik Egli (SVP) und Sepp Sennhauser (Mitte). Zu den Gründen gehörten technische Ursachen oder menschliches Versagen.

Gemäss dem "Alarmstufenplan zum Feuerschutzgesetz" seien die Feuerwehren zum Ausrücken verpflichtet, wenn eine Brandmeldeanlage Alarmstufe 1 auslöse. Im Sicherheitsverbund Region Wil bedeute dies, dass ein Kommandowagen, ein Tanklöschfahrzeug, ein Fahrzeug mit der Drehleiter sowie ein Rüstwagen mit durchschnittlich 25 Feuerwehrleuten losfahre.

Die Angehörigen der Feuerwehr seien dann mindestens eine Stunde weg vom Arbeitsplatz. Dies verursache hohe volkswirtschaftliche Kosten. Es gehe aber auch "um die menschliche Komponente": Bei jedem Alarm müsse man auf das Schlimmste gefasst sein. Dies belaste die Feuerwehrleute "psychisch und physisch".

Schlecht für die Motivation

Die grosse Anzahl der Fehlalarme wirke sich negativ auf die Motivation aus. Zudem sei das Unfallrisiko bei Fahrten mit dem Sondersignal "rund achtmal höher".

Die Parlamentarier schlagen nun eine eigene Alarmstufe für Brandmeldeanlagen vor. Trifft eine solche Meldung bei den Einsatzkräften ein, muss nur noch ein Tanklöschfahrzeug mit sechs Feuerwehrleuten ausrücken. Eine Erhöhung des Aufgebots sei jederzeit möglich und verursache "nur eine geringe zeitliche Verzögerung".

Diese Anpassung werde bereits in verschiedenen Kantonen so umgesetzt. Die Erfahrungen seien gut. Unter anderem könne ein "massgeblicher Spareffekt" erzielt werden.

Vom Sicherheitsverbund Region Wil - Kantonsrat Sennhauser ist dort Delegierter - sei der Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) die Änderung bei der Alarmierung vorgeschlagen worden. Es habe eine Absage gegeben. Die Gründe hätten aber nicht überzeugt.

Die Regierung soll nun unter anderem erklären, ob sie wegen der steigenden Anzahl von Brandmeldeanlagen und der ausgelösten Fehlalarme Massnahmen plant.

Keystone-SDA