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08.01.2026

Stadt St. Gallen verlangt vom FCSG Videoüberwachung beim Einlass

Fans des FCSG zeigten am 13. Dezember in Thun einen "ACAB"-Schriftzug. (Archivbild)
Fans des FCSG zeigten am 13. Dezember in Thun einen "ACAB"-Schriftzug. (Archivbild) Bild: Keystone/PETER KLAUNZER
Fussball – Nach Sachbeschädigungen rund um ein Auswärtsspiel Mitte Dezember in Thun wird die Einlasskontrolle für zwei Heimspiele des FC St. Gallen verschärft. Der Club muss mit einer Videoüberwachung sicherstellen, dass die Identität von Fans nachträglich festgestellt werden kann.

Das Verhalten einiger Fans des FC St. Gallen (FCSG) an einem Auswärtsspiel am 13. Dezember in Thun zieht Konsequenzen nach sich. In einem Extrazug seien Scheiben eingeschlagen und Sitze herausgerissen worden, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Polizei und des Sicherheitsdepartements der Stadt St. Gallen vom Donnerstag. Zudem wurden Bahnwagen sowie Gebäude besprayt und Mitarbeitende des öffentlichen Verkehrs bedroht. Der Sachschaden soll sich auf über 100'000 Franken belaufen.

Mehrere Medien berichteten zudem, dass St. Galler Anhänger im Stadion einen "ACAB"-Schriftzug zeigten. Das Kürzel steht für "All Cops Are Bastards", frei übersetzt: "Alle Bullen sind Schweine". Im Communiqué ist die Rede von "befremdenden Aktionen der St. Galler Anhängerschaft gegen die Polizei".

"Sachbeschädigungen und Hassaufrufe gegenüber Angehörigen der Polizei stellen klare Grenzüberschreitungen dar", lässt sich Stadträtin Sonja Lüthi (GLP), zuständig für Sicherheit und Soziales, in der Mitteilung zitieren.

Keine ID notwendig

Deshalb reagiert die Stadtpolizei mit Auflagen für die kommenden Spiele des FCSG. "Die Stadtpolizei verfügt, dass der Einlass mit einer Videoüberwachung kontrolliert wird, so dass die Identität der Fans, falls nötig, im Nachhinein festgestellt werden kann", sagte Dionys Widmer, Mediensprecher der Stadtpolizei St. Gallen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Auflage zur Videoüberwachung betrifft die nächsten Heimspiele des FCSG am 25. Januar respektive am 11. Februar. Umsetzen muss die Videoüberwachung der Club. Er hat gemäss den Vorgaben der Stadtpolizei auch dafür zu sorgen, dass bei den Fans, wenn sie durch die Einlasskontrolle gehen, die Gesichter zu sehen sind und nicht etwa durch einen Schal verdeckt werden. Was die Polizei nicht verlangt, ist das Vorzeigen einer Identitätskarte.

Ausgewertet würden die Videos durch die Stadtpolizei. Allerdings nur dann, wenn es zu strafrechtlich relevanten Vorfällen kommen sollte, so Widmer.

Erstmals ist die zweite Stufe in Kraft

Die Stadtpolizei und das Sicherheitsdepartement stützten sich bei den angeordneten Massnahmen auf das sogenannte Kaskadenmodell der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Es sieht vier Stufen von Massnahmen vor.

Die angeordnete Videoüberwachung entspricht der Stufe zwei. Die erste verpflichtet den Club zu Dialogen zwischen ihm, den Fans und den Behörden für drei Spiele, jeweils davor und danach. Diese Vorgabe gilt für die kommenden drei FCSG-Spiele in der Super League ebenfalls. Wobei Widmer betonte, dass der Austausch mit dem FCSG ohnehin stets eng sei.

"Es ist das erste Mal, dass wir für Spiele des FC St. Gallen die zweite Stufe gemäss dem Kaskadenmodell anordnen", sagte Dionys Widmer weiter. Zwar gab es bereits früher Auflagen, etwa die Sperrung des Gästesektors während eines FCSG-Heimspiels im Frühling 2024. Damals war das Kaskadenmodell aber noch nicht in Kraft.

Fanarbeit sieht Kaskadenmodell kritisch

Der FC St. Gallen akzeptiere die nun verhängten Massnahmen "ohne Vorbehalt", schrieb der Club in einer Stellungnahme. Das Kaskadenmodell sei seit längerem klar definiert und für alle Beteiligten transparent, "weshalb die verfügten Massnahmen für den FC St. Gallen nachvollziehbar sind". Im Communiqué heisst es weiter, dass der Club bei der Aufarbeitung der Vorfälle von Thun seine Unterstützung anbiete.

Als Vermittler zwischen Club, Polizei und Fanszene ist die St. Galler Fanarbeit aktiv. Werden die Massnahmen als verhältnismässig beurteilt? Eine abschliessende Bewertung der Verhältnismässigkeit von Sanktionen falle nicht in den Aufgabenbereich der Stelle, teilte Stellenleiter David Stucki auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Aus sozialarbeiterischer Perspektive lasse sich jedoch festhalten, dass pauschale und stark restriktive Massnahmen stets kritisch zu reflektieren seien, "vor allem im Hinblick auf ihre Auswirkung auf bestehende Dialog- und Vertrauensprozesse". Die St. Galler Fanarbeit habe sich im Rahmen des Netzwerks Fanarbeit Schweiz bereits im März 2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisch zur Einführung des Kaskadenmodells geäussert.

Keystone-SDA