Für die Lernfahrer unter 20 gibt es gleich mehrere Änderungen der Regeln in Sachen Fahrschule. Nun dürfen Jugendliche mit 17 Jahren zur Theorieprüfung und erhalten danach den Lernfahrausweis. Jedoch müssen die Fahrschüler nun ein ganzes Jahr Fahrpraxis haben müssen, bevor sie die praktische Fahrprüfung antreten dürfen.
Die Idee dahinter ist, dass die Fahrschüler dadurch mehr Fahrpraxis erhalten und es so zu weniger Unfällen kommt.
Wie war es früher?
Bisher galt, dass amtierende AutofahrerInnen ein Monat vor ihrem 18. Geburtstag die Theorieprüfung absolvieren konnten und dadurch den Lernfahrausweis erhielten. Danach fanden so viele Fahrstunden statt, bis der Fahrlehrer den Schüler als fähig ersah und ihn (nach abgeschlossenem Verkehrskundeunterricht) für die Prüfung anmeldete. Eine Vorschrift, wie viel Zeit in die Fahrpraxis investiert werden musste, gab es nicht.
Ausnahmen der Regel
Diese neue Regel gilt fix für alle, welche ihren Lernfahrausweis im Jahr 2022 erhalten werden. Für Lernfahrer über 20 gelten diese Regelungen nicht. Für Jugendliche mit Jahrgang 2003 gibt es eine Übergangslösung. Wer mit 17 den Lernfahrausweis noch im 2021 erhält, der darf die praktische Prüfung bereits am 18. Geburtstag absolvieren, auch wenn das Jahr Fahrpraxis noch nicht erfüllt wurde.